Hund um gsund - rund uma dum gsund für`n Hund

rund uma dum gsund fürn Hund

 

Balu bloggt - heute über die Brut- und Setzzeit


Hallo Freunde,


nachdem ich euch die letzten Male erbellt habe, was es zu beachten gibt, damit ihr gut und gesund durch den Frühling kommt, geht es heute nochmal um ein wichtiges Thema, das unsere Freunde im Wald betrifft.

Wie vielleicht einige von euch wissen, beginnt ab dem 01. April (in anderen Bundesländern bereits schon ab 01. März) bis einschließlich 15. Juli  die Brut- und Setzzeit für alle Wildtiere. In dieser Zeit gehören wir an die Leine! Denn streunende Vierbeiner stören die Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses und können abgelegten Laich oder die Eier von Bodenbrütern schädigen.

Jedoch können sich die Vorschriften, für den Leinenzwang, je nach Bundesland durchaus unterscheiden. In Bayern z.B. gibt es keinen Leinenzwang. Dafür sind die Gemeinden selbst zuständig. Wie das mit dem Leinenzwang bei euch aussieht, erfahrt ihr bei euren Behörden oder eurem Ordnungsamt. Die Leute dort sind wirklich super lieb und helfen euch gerne weiter. Wichtig für euch zu wissen ist auch, dass durch den Jagdtrieb mancher Vierbeiner, nicht nur die Tiere an sich gefährdet werden sondern auch trächtige Tiere und ihr Nachwuchs.

Auch ist es wichtig zu wissen, dass eine Berührung mit eurer Nase oder Pfote schon völlig ausreichend dafür ist, dass euer Geruch das Muttertier irritiert und sie sich dann nicht mehr um ihr Junges kümmert. Das kann für den kleinen Fellfreund tödlich enden!

Quelle: Pixabay

Ebenfalls muss gebellt werden, dass bei Verstößen oder tatsächlichen Schäden am Wildtier, eine satte Bußgeldstrafe verhängt wird. Aber nicht nur das Geld spielt eine Rolle! Bei uns in Bayern sind zwar Innerorts die Gemeinden für die Leinenpflicht und Satzungen zuständig, allerdings ist außer Orts der Jäger, in seinem Revier, für sein Wild zuständig und hat unter bestimmten Voraussetzungen das Abschussrecht. Genau könnt ihr das hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__23.html

Außerdem ist jedes einzelne Bundesland dazu befugt, eine eigene Vorschrift zu erlassen, ab wann ein Jäger befugt ist, einen Hund oder ein Katze zu erschießen. Informiert euch, wie oben bereits gebellt, bitte bei euren zuständigen Gemeinden. Bei mir ist das zum Beispiel so, dass alle meine Fellfreunde in unserem Gemeindebereich über 50cm Schulterhöhe an die Leine müssen. Alles was Außerhalb der Gemeinde passiert, unterliegt dann dem Zuständigkeitsbereich des Jägers.

Zusammengefasst bedeutet das: Falls ihr euch dazu entscheiden solltet, frei zu laufen, trotz jeglicher Warnung, müsst ihr auch leider mit dem schlimmsten rechnen! Daher bitte ich euch, in dieser Zeit einfach Rücksicht zu nehmen und mit Herrchen und Frauchen einen entspannten Spaziergang an der Leine zu verbringen. Wenn wir aufeinander Acht geben, passiert euch nichts und unsere wilden Fellfreunde können in Ruhe ihre Jungen großziehen. Außerdem möchte kein Jäger diesen Schritt gehen. Allerdings muss hier wirklich klargestellt werden, dass eure Zweibeiner für euch verantwortlich sind und ein Jäger eben für sein Wild.

Und jetzt mal Pfote aufs Herz…. was sind schon 15 Wochen an der Leine für ein ganzes Leben! Egal auf welcher Seite!

Macht`s gut Freunde. Bleibt auf dem Weg und falls ihr doch mal ein Wildtier entdecken solltet, beobachtet dies bitte erst eine Zeit. Die Mamas lassen ihre Kinder öfters mal eine Zeit alleine um sie vor Fressfeinden zu schützen und kommen nur zum Säugen zu ihnen! Falls es doch mal nicht der Fall sein sollte und ihr habt das Gefühl, etwas stimmt mit dem kleinen Fellfreund nicht, ruft bitte einen ortsansässigen Jäger an und lasst ihn die Situation einschätzen. Somit ist allen geholfen.

Ein großes Dankeschön geht an den bayerischen Jagdverband e.V.,  die Gemeinde Ottenhofen und das Ordnungsamt Steinkirchen für die Beantwortung einiger Fragen.


Dicker Pfotenklatscher

Euer Baron Balu






Hallo, ich bin Baron Balu und auf meinem balutastischen Blog, halte ich das Leben mit den Pfoten fest.

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